Erkrankung, Arbeitsplatzverlust oder Unfall, es gibt vielfältige und vor allem oft unerwartete Gründe, warum ein Urlauber gezwungen sein kann, von seiner gebuchten Reise zurück zu treten. In weiser Voraussicht schließen daher viele Verbraucher zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung ab. Doch schützt ein solcher Abschluss auch wirklich vor der Zahlung hoher Stornierungskosten? Stiftung Warentest hat die Verträge von acht unterschiedlichen Versicherern überprüft.

Das Ergebnis ist ernüchternd: nur drei der insgesamt acht Unternehmen erhielten von den Verbraucherschützern aus Berlin die Note „gut“: Elvia, Würzburger und die HanseMerkur, mit der Übrigens auch www.reisen-experten.de zusammen arbeitet. Die Höhe des zu zahlenden Tarifes richtet sich bei allen Versicherern nach dem Reisepreis. Bei einer durchschnittlichen Höhe desselben von 1500 Euro sind „gute“ Policen bereits zwischen 50 und 60 Euro zu haben.

Ein Manko: bei vielen Reiserücktrittsangeboten muss der Kunde trotz abgeschlossener Versicherung noch immer 20 Prozent der Stornokosten selber tragen. Reisende sollten daher darauf achten, ob zwischen einem Basisschutz und einem Vollschutz ohne Selbstbehalt unterschieden wird. Oberstes Kriterium für den Umfang, in welchem die Versicherung einspringt, ist bei den Anbietern der Zeitpunkt der Stornierung. Manche Anbieter übernehmen gar Umbuchungskosten oder Zusatzausgaben, wenn eine Reise bereits angetreten aber vorzeitig abgebrochen wird.

Alle Testkandidaten zahlen im Fall schwerer Erkrankung, Unfall, Tod naher Angehöriger oder Impfunverträglichkeit. Eine vollständige Übersicht der Testergebnisse ist in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2008) zu finden.