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Rauchverbot in Bayerns Gastronomie
05.07.2010
München (mp) - Nach dem gestrigen Volksentscheid ist Bayern das erste deutsche Bundesland, in dem es wieder ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen in sämtlichen gastronomischen Betrieben gibt. Dem Volksentscheid vorausgegangen war eine Initiative von Sebastian Frankenberger von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), der mit seiner Partei im Mai 2009 ein entsprechendes Volksbegehren ankündigte und dafür in den vergangenen Monaten über eine Million Unterschriften gesammelt hatte.
Frankenberger wollte mit dem Volksentscheid vor allem die zahlreichen Ausnahmen verhindern, die es trotz des im Jahr 2007 vom Landtag beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie gibt. Zahlreiche Gastwirte umgingen das Verbot in der Vergangenheit, indem sie Raucherclubs gründeten, außerdem erlaubte das bisherige Gesetz das Rauchen in Nebenräumen von Wirtshäusern, in kleinen Einraumkneipen und in Bierzelten. Mit dem Ergebnis des Volksentscheids, bei dem 61% der der Stimmen auf ein Rauchverbot ohne Ausnahmen entfielen, ist es damit zukünftig vorbei. Das neue Gesetzt tritt zum 1. August 2010 in Kraft. Lediglich für das diesjährige Oktoberfest soll es letztmalig eine Sonderregelung geben, bevor auch in den dortigen Bierzelten nicht mehr geraucht werden darf.
Nach dem Ergebnis aus Bayern ist davon auszugehen, dass auch in anderen Bundesländern entsprechende Initiativen an den Start gehen.
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