Auswärtiges Amt: Reisehinweise Argentinien
19.03.2007
Berlin (Auswärtiges Amt) - Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken. An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. In Hotels der einfacheren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente, etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires in La Boca und in San Telmo sowie an der Bahnstation Retiro geboten.
Taxis sollten nicht auf der Straße angehalten, sondern nach Möglichkeit ein Funk-Taxi (sog. Radio-Taxi) telefonisch bestellt werden, da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. In letzter Zeit sind häufiger Diebstähle und sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer bekannt geworden.
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.
Es kommt immer wieder zu Todes- und Vermisstenfällen beim Bergsteigen. Die speziellen örtlichen Gegebenheiten sollten unbedingt beachtet werden.
Bei Diebstahl muss für Erstattungsansprüche gegenüber deutschen Versicherungen eine Anzeige („Denuncia“) bei der Polizei erstattet werden.
Bei der Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen. Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.
Bei An- oder Abreise mit Zwischenstop in den USA ist zu beachten, dass vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe für die USA visapflichtig sind. Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass ein visa appointment bei der amerikanischen Botschaft rechtzeitig vor dem Rückflug zu erhalten.
Bei einer Festnahme oder Inhaftierung ist unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul zu bestehen.
Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Ggfs. mehrere Automaten ausprobieren. Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich. Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.