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	<title>strafen Archive - Reisen-Experten</title>
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	<description>Der etwas andere Reiseführer</description>
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		<title>Hohe Bußgelder bei überladenen Wohnmobilen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jun 2018 09:10:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[adac]]></category>
		<category><![CDATA[strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnmobile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im europäischen Ausland drohen bei Überladung saftige Strafen, in Österreich beispielsweise bis zu 5.000 Euro. Da die Bußgelder je nach Reiseland sehr unterschiedlich ausfallen und die Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren. Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im europäischen Ausland drohen bei Überladung saftige Strafen, in Österreich beispielsweise bis zu 5.000 Euro.<span id="more-26644"></span> Da die Bußgelder je nach Reiseland sehr unterschiedlich ausfallen und die Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren.</p>
<p>Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar &#038; Co achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht.</p>
<p>Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei sogar die Entladung des Wohnmobils anordnen. Ab 25 Prozent Überladung werden in Deutschland bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sogar 235 Euro und jeweils ein Punkt in Flensburg.</p>
<p>Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus als in Deutschland. So können Camper in Österreich pauschal bei einer Überladung bis zu 5.000 Euro zahlen. In Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als um 5 Prozent überschritten werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.697 Euro geahndet. In Spanien kann eine 25-prozentige Überschreitung des Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht bis zu zehn Tonnen eine Strafe bis zu 2.000 Euro zur Folge haben.</p>
<p>Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist laut ADAC, dass Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig. Auf deutschen Autobahnen gilt zudem ein Tempolimit von 100 km/h.</p>
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		<title>Hohe Bußgelder für Verkehrsdelikte im Ausland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2018 18:15:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[adac]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgelder]]></category>
		<category><![CDATA[strafen]]></category>
		<category><![CDATA[straßenverkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urlauber werden kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen. Besonders teuer wird es, wenn sie betrunken am Steuer sitzen, zu schnell fahren oder am Steuer telefonieren. Autoreisende sollten sich daher an die Verkehrsvorschriften halten. Der ADAC gibt einen Überblick über die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Urlauber werden kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen. Besonders teuer wird es, wenn sie betrunken am Steuer sitzen, zu schnell fahren oder am Steuer telefonieren.<span id="more-25648"></span> Autoreisende sollten sich daher an die Verkehrsvorschriften halten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder in europäischen Reiseländern.</p>
<p>Die höchsten Bußgelder verlangen <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/norwegen/" target="_blank" rel="noopener">Norwegen</a>, <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/schweden/" target="_blank" rel="noopener">Schweden</a>, die <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/niederlande/" target="_blank" rel="noopener">Niederlande</a>, die <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/schweiz/" target="_blank" rel="noopener">Schweiz</a> und <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/italien/" target="_blank" rel="noopener">Italien</a>. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnungsgeld in Deutschland für einen vergleichbaren Verstoß fällt mit 35 Euro eher gering aus.</p>
<p>Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet, vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe.</p>
<p>Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederlanden 230 Euro.</p>
<p>Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In <a href="https://www.reisen-experten.de/reiseinformationen/reiseziele/europa-130/spanien/" target="_blank" rel="noopener">Spanien</a> wird dies mit 200 Euro besonders kostspielig. In den Niederlanden kostet es mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los.</p>
<p>Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem EU-Ausland hierzulande vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich Einspruch einzulegen.</p>
<p>Wer Bußgelder sofort bezahlt, erhält erhebliche Rabatte. Das gilt vor allem für Spanien, Italien und Frankreich. (ADAC)</p>
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		<title>Erst Sex, dann Knast&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 08:08:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Dubai]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsziele]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Außerehelicher Sex ist in arabischen Ländern ein gefährliches Vergnügen: dies musste nun auch eine in Dubai arbeitende Südafrikanerin erfahren, die sich mit einem Hotelgast einließ und schwanger wurde. Als ihre Straftat öffentlich wurde, ging es für die junge Frau ins Gefängnis.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob riesige Luxushotels, beeindruckende Shopping-Center oder künstlich angelegte Inseln: Dubai will hoch hinaus und sich weiterhin als internationales Urlaubsziel einen Namen machen. Infrastrukturell offen für die westliche Welt, verschließt sich Dubai in religiöser Hinsicht aber der Moderne.<br />
Gesetzgebend ist noch immer die Scharia, die nicht nur für einheimische sondern auch für Touristin oder Immigranten gilt.<span id="more-5612"></span></p>
<p>Nachdem es in der jüngsten Vergangenheit regelmäßig zu Zwischenfällen mit unwissenden Urlaubern kam, die sich öffentlich küssten oder anzüglich bekleidet herumliefen, machte sich vor einigen Monaten auch eine Frau strafbar, die es eigentlichen besser hätte wissen müssen: „MB“ ist Südafrikanerin und war seit geraumer Zeit bei einem Hotel in dem Wüstenstaat angestellt. Die 25jährige hatte sich laut einem Bericht von welt.de im Sommer 2010 auf einen One-Night-Stand mit einem Hotelgast eingelassen und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.</p>
<p>Zwar hatte der außereheliche Sexualverkehr außerhalb ihres Arbeitsplatzes stattgefunden, doch die Südafrikanerin wurde schwanger und trieb den Fötus mit Hilfe von Tabletten ab. Als sie im September mit starken Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, flog ihr Vergehen auf. Nach dem islamischen Rechtssystem hatte sich „MB“ nicht nur der Unzucht, sondern auch des unehelichen Sexualverkehrs und der Abtreibung des ungeborenen Kindes schuldig gemacht. In Anbetracht der Maximalstrafe von fünf Jahren und 100 Peitschenhieben, kam die Südafrikanerin mit ihrer sechsmonatigen Gefängnisstrafe und anschließender Abschiebung in ihre Heimat noch glimpflich davon.</p>
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		<title>Folgen der Aschewolke: Ryanair muss drei Millionen Strafe zahlen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2010 11:54:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ryanair]]></category>
		<category><![CDATA[airlines]]></category>
		<category><![CDATA[airports]]></category>
		<category><![CDATA[strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ryanair kommt die Aschewolke teuer zu stehen. Die Fluggesellschaft versorgte ihre gestrandeten Passagiere teilweise nicht wie gesetztlich vorgeschrieben und wird nun zur Kasse gebeten: drei Millionen Euro Strafe kostet die Airline ihr Fehlverhalten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aschewolke sorgte im April 2010 für ein einwöchiges Chaos auf den europäischen Flughäfen und sorgte auch dafür, dass zahlreiche Passagiere ihren Urlaub unfreiwillig um einige Tage verlängern mussten. In derartigen Extremsituationen zeigte sich dann auch, wie sehr den Airlines das Wohlergehen ihrer Kunden wirklich am Herzen liegt. Der irische Billigflieger Ryanair nahm es mit der Betreuung seiner an den Flughäfen festsitzenden Passagiere nicht so ernst und ließ diese mit ihren Problemen ziemlich alleine. <span id="more-17602"></span></p>
<p>Fluggäste die am italienischen Flughafen Rom-Ciampino gestrandet waren, versorgte die Fluggesellschaft diese Passagiere nicht wie vorgeschrieben mit Getränken, Essen und Hotelgutscheinen. Ersatzweise sprangen der italienische Zivilschutz und die Betreiber des Airports für das Wohl der unfreiwilligen Dauertouristen ein. Nun muss die Airline für ihr Fehlverhalten einstehen und wird zur Kasse gebeten: in 178 Fällen verstieß Ryanair gegen gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen gegenüber Passagieren und muss dafür in Italien nun der Millionen Euro Strafe zahlen.</p>
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