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	<title>Wartezeiten Archive - Reisen-Experten</title>
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	<description>Der etwas andere Reiseführer</description>
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		<title>Flugverspätungen – Kunden bekommen Geld zurück</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 06:07:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[medien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erleichterung bei Vielfliegern: der Europäische Gerischtshof hat nun entschieden, dass die Fluggesellschaften bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro an den Passagier zahlen müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.reisen-experten.de/reise-news/flugverspatungen-kunden-bekommen-geld-zuruck/">Flugverspätungen – Kunden bekommen Geld zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.reisen-experten.de">Reisen-Experten</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Raus aus dem Flieger, rauf auf den Flughafen und rein in die nächste Maschine: so stellt sich ein Passagier das moderne Umsteigen vor. Doch so reibungslos wie in den Köpfen der Reisenden sieht es dann in der Realität zumeist nicht aus. Ein Blick auf die Flugtafel und schon weicht der entspannte Urlaubsblick einem frustrierten Biss auf die Unterlippe. Der Anschlussflug ist auf unbestimmte Zeit verspätet. Wer häufig mit dem Flugzeug unterwegs ist, dem wird diese Situation nicht nur bekannt vorkommen, sondern sich auch jedes Mal  gewaltig ärgern, denn bisher gestaltete es sich äußerst schwierig, eine finanzielle Entschädigung für erheblich verspätete Flüge zu erhalten.<span id="more-17424"></span> Doch noch nun wendet sich das Blatt zu Gunsten der Passagiere, denn der europäische Gerichtshof entschied: Bei Verspätungen von mindestens drei Stunden haben Fluggäste ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Allerdings sollten sich die Fluggäste direkt am Airport die Verspätung ihrer Maschine bestätigen lassen. Möglich ist dies an den Schaltern, sowie an einigen Servicepunkten.<br />
Die Kunden haben nur dann kein Anrecht auf Entschädigung, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft nicht vermeidbare Umstände verursacht wurde, technische Probleme mit der Maschine fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmeregel.</p>
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