Entblößte Alpinisten hatten im vergangenen Herbst bei bekleideten Mitwanderern im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden eine solche Bestürzung ausgelöst, dass für die folgende Reisesaison mit einer gesetzlichen Anordnung vorgebeugt werden soll: Bergsteiger im Adams- oder Evakostüm müssen künftig tief in die nicht präsente Tasche greifen.

Nachdem eine Gruppe von Nudisten, die bei unseren benachbarten Eidgenossen hüllenlos auf Schusters Rappen unterwegs war, die Region als optimales Nacktwander-Eldorado im Internet angepriesen hatte, reagierte die Kantonsregierung umgehend. In Kürze wird ein Ordnungsgeld von umgerechnet etwa 135 Euro fällig, wenn sich nackte Wanderer auf frischer Tat ertappen lassen.

Im letzten Jahr ist ein entblätterter Bergsportler zwar direkt von den Kantons-Ordnungshütern erwischt worden, konnte jedoch nicht belangt werden, da es noch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf betreffend dieses anstößigen Verhaltens gab.

Fortan bleibt den wanderfreudigen Nudisten wohl nur noch, auf die tatsächliche Realisierung des Nacktwanderwegs im Harz zu hoffen.