Der Hannover Airport hat nach den Jahren 1984, 1994, 2000 und 2008 erneut eine unabhängige Beurteilung über die Bedeutung des Nachtflugs für den Flughafen, die Region und ganz Niedersachsen durchführen lassen. Mit eindeutigen Aussagen.

Prof. Lothar Hübl und das Pestel Institut kommen in der jüngsten Aktualisierung des Gutachtens mit den Verkehrszahlen aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass ein Nachtflugverbot negativen Folgewirkungen für den Hannover Airport und damit für die gesamte Region erwarten lässt:

  • ein Abzug der Hälfte der hier stationierten Flugzeuge.
  • der Nettoverlust von 1,45 Mio. Fluggästen (bei insg. rd. 6 Mio.
  • die Gefährdung eines Umsatzes von € 47 Mio., knapp 30 v. H. des Gesamtumsatzes der FHG und
  • die Gefährdung von 2.400 Beschäftigungsverhältnissen in der Region Hannover, davon rund 1.360 auf dem Flughafengelände sowie darüber hinaus rund 1.040 in der restlichen Region.
  • In einer Alternativrechnung (Abzug eines Drittels der Flugzeuge und 20 v. H. der Passagiere) ergibt sich eine Gefährdung von rund 1.670 Arbeitsplätzen in der Region Hannover, rund 950 davon auf dem Hannover Airport und 720 in der restlichen Region.

Der Hannover Airport wäre damit dauerhaft ohne weitere Entwicklungsmöglichkeit. Für die Weiterführung des Betriebs wären für einige Jahre Gesellschafterdarlehen nötig.

Rechtliche Position:

Der Flughafen hat eine unbefristete und unbeschränkte Betriebsgenehmigung. Diese ist mit der aktuellen Nachtflugregelung durch Teilwiderruf durch die Oberste Luftfahrtbehörde, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW), eingeschränkt.

Die aktuelle Nachtflugregelung ist bis zum 31.12.2019 befristet. Nach Ablauf tritt die unbefristete und unbeschränkte Betriebsgenehmigung wieder in Kraft. Voraussetzung für einen erneuten Teilwiderruf und damit eine neue Nachtflugreglung ist nach § 6 Abs. 2 S. 4 LuftVG eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Diese liegt vor, wenn nur durch den Teilwiderruf eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner des Flughafens vermieden werden kann. Dieser Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt. Eine Gesundheitsgefährdung wird bereits durch passiven Schallschutz (Schallschutzfenster und Dachdämmung) nach Fluglärmschutzgesetz ausgeschlossen.

Der Flughafen ist jedoch bereit, erneut einen Antrag auf Fortführung der aktuellen Nachtflugbeschränkungen zu stellen. Und damit freiwillig eine weitere Einschränkung unter Anpassung der Werte für nachts operierendes Fluggerät anzubieten. Eine deutliche Erhöhung der nächtlichen Lärmentgelte für 2019 ist ebenfalls bereits abgestimmt.

Die besondere Verkehrsfunktion des Hannover Airport aufgrund der 24-Stunden-Betriebsgenehmigung ist auch im Luftverkehrskonzept des Bundes und im Norddeutschen Luftverkehrskonzept festgeschrieben

Um die Zukunftsfähigkeit des Standortes zu erhalten stellt Prof. Hübl fest: „Für die im internationalen Wettbewerb stehende Wirtschaft Deutschlands und damit auch die Niedersachsens und der Region Hannover ist die Luftverkehrsanbindung ein wichtiger Standortfaktor. Der Wettbewerb auf dem Luftverkehrsmarkt ist zudem ausgesprochen intensiv. Die Politik auf allen Ebenen ist gefordert, für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen, um die Funktionalität eines Ankerpunktes der niedersächsischen Verkehrsinfrastruktur zu stützen.“ (Flughafen Hannover)