Mit ihrer Klage gegen zwei geplante Windparks vor der niedersächsischen Küste sind Borkum und Wangerooge am gestrigen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gescheitert. Die Inseln sahen ihr Recht auf Selbstbestimmung gefährdet, da die Windkraftanlagen den Blick auf das offene Meer versperrt. Auch dem Argument der erhöhten Gefahr durch havarierte Schiffe, die mit den Anlagen zusammenstoßen könnten, wollten die Oldenburger Richter nicht folgen.

Die beiden Windparks Riffgat, mit 44 Anlagen, und Nodergründe, mit 18 Windrädern, sollen 14 Kilometer nordwestlich von Borkum bzw. 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge in der offenen Nordsee errichtet werden. Gebaut und betrieben werden sollen die Off-Shore-Parks vom Oldenburger Energiekonzern EWE in Kooperation mit der Enova-Unternehmensgruppe (Borkum) und von der Energiekontor AG Bremen (Wangerooge).

Die beiden Nordseeinseln fürchten bei einer Realisierung der Windparks ein ausbleiben der Besucher, da der Blick auf das offene Meer dann versperrt sei. „Wir haben nichts außer unserem Horizont“, wird Wangerooges Bürgermeister und Kurdirektor Holger Kohls im Hamburger Abendblatt zitiert. Bis zu 150 Meter hoch werden die Rotoren in den Nordseehimmel ragen und des Nachts wird das beständige Blinken der Mühlen auf der Insel sichtbar sein. Auf der anderen Seite des Interessenkonflikts stehen Landesregierung und Wirtschaft, die vom Ziel der Bundesregierung, den Anteil von Windenergie bei der Stromerzeugung bis 2030 auf 25 Prozent zu erhöhen, kräftig profitieren.

Das Verwaltungsgericht konnten die Argumente der Inselvertreter nicht überzeugen. Auch eine erhöhte Gefahr für Havarien gehe laut Urteilsbegründung nicht von den Windparks, sondern allenfalls von der Schifffahrt aus. Die Inseln erwägen nun, gegen den, noch nicht rechtskräftigen, Urteilsspruch in Berufung zu gehen.