Wachstumsbeschleunigungsgesetz könnte auch horizontales Gewerbe begünstigen

Das hat sich die konservative CSU wahrscheinlich nicht so gedacht, dass das von ihr initiierte Gesetz zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotels, das am Freitag vom Bundesrat verabschiedet wurde, auch eine steuerliche Begünstigung für das horizontale Gewerbe sein könnte. Die im Rahmen des sogenannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ verabschiedete Maßnahme, die eine Reduktion des Steuersatzes für Hotels von 19 auf sieben Prozent vorsieht, wollen nun auch Stundenhotels als „Wachstumsbeschleuniger“ nutzen.

Um das nur wenige Stunden alte Gesetz entbrannte am Wochenende prompt eine „heiße“ Diskussion entbrannt. Ist das Stundenhotel ein Ort, der Räumlichkeiten zur Entspannung zur Verfügung stellt, oder wird hier eine Dienstleistung angeboten, die mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche schlägt? Oder müsste die exakte Ausweisung nicht zwischen den beiden Bestandteilen (Räumlichkeit und sexuelle Dienstleistung) differenzieren, so wie auch reguläre Hotels die Übernachtung mit sieben, das Frühstück aber mit 19 Prozent versteuern müssen? Zudem gibt es Paare, die sich sowohl in die eine als auch in die andere Form der Herberge zurückziehen, wenn sie ein paar Stunden ungestörter Gemeinsamkeit verbringen wollen. Man sieht, die Grenzen sind fließend und auf die Steuerprüfer dürfte in Zukunft wohl der ein oder andere süffisante Fall zusätzlich zukommen.