Im EU-Ausland erworbene Führerscheine müssen in Deutschland anerkannt werden, zu diesem Schluss gelangte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz kürzlich bei einem Urteil (10 A 10851/08.OVG). Dies gelte auch, wenn der Inhaber im jeweiligen Land nur einen Scheinwohnsitz habe. Damit ist der populäre Fahrschultourismus in die östlichen Nachbarländer weiterhin attraktiv.

Das Urteil bildet den Abschluss eines Prozesses, den ein Mann angestrebte hatte, der nach zweimaligem Führerscheinentzug wegen Trunkenheit in Deutschland eine neue Fahrlizenz in Polen erworben hatte. Hierzu hatte er sich an eine Agentur in Berlin gewandt, die einen Stettiner Wohnsitz in den Führerschein eintragen ließ. Die deutsche Straßenverkehrsbehörde entzog dem Kläger zunächst die Lizenz, nach dem Rechtspruch der Koblenzer Richter erhält der Mann seinen Führerschein nun jedoch zurück.

Das OVG beruft sich in seiner Urteilsbegründung auf die neue Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, die die gegenseitige Annerkennung der in den EU-Staaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Einschränkung vorsieht.