Im Auto ist Anschnallen ein Muss – im Flugzeug muss man nur bei Start, Turbulenzen und Landung den Gurt anlegen. Kleine Kinder sitzen sogar ganz ohne Sicherung auf dem Schoß ihrer Eltern. Gegen diesen gefährlichen Missstand möchte eine neue EU-Verordnung nun zu Felde ziehen: ab dem 16.7.2008 müssen alle Babys und Kleinkinder in den EU-Mitgliedsländern mit einem so genannten Schlaufengurt angeschnallt werden. 

Doch im Jahr 1996 hat das Bundesverkehrsministerium deutschen Airlines diese in den Gurt der erwachsenen Begleitperson eingehängten Loop-Belts explizit untersagt: bei einem Crash fliegt das Kind zwar nicht weg, wird aber von seinem Elternteil durch die Klappmesser-Wirkung gequetscht, während der Gurt die Haut aufschneidet.

Ungeachtet der neuen EU-Verordnung will das Bundesverkehrsministerium nach einer Kampagne der Bundestag-Kinderkommission an seinem Verbot der Schlaufengurte festhalten. Babys unter zwei Jahren können also auch weiterhin unangeschnallt auf dem elterlichen Oberschenkel mitfliegen.

Ungleich sicherer sind besondere Flugkindersitze, die wie im Auto am Sitz fixiert werden. Dafür müssen Eltern allerdings einen vollen Sitzplatz zum Kindertarif bezahlen. Außerdem bieten einige Airlines keine speziellen Kleinkindersitze an.

Sparen ist zwar fein, aber nicht immer angebracht.