Drogenmissbrauch, Schmuggel von Antiquitäten, Majestätsbeleidigung – etwa 3000 Deutsche sitzen derzeit wegen solcher oder ähnlicher Delikte laut Angaben des Auswärtigen Amtes im Ausland hinter Gittern. Die meisten von ihnen wurden an beliebten Feriendestinationen und im Rahmen ihres Urlaubs festgenommen. Damit ist die Zahl der straffälligen Deutschen international innerhalb der vergangenen zehn Jahre um mehr als 20 Prozent gestiegen.

Absoluter Spitzenreiter mit der Zahl deutscher Inhaftierter ist Spanien, hier sitzen alleine 600 Menschen eine Gefängnisstrafe ab: 250 von ihnen in Madrid, 160 in Barcelona und über 120 im andalusischen Sevilla. Aber auch außerhalb Europas schmoren Delinquenten hinter ausländischen Gittern, vor allen Dingen die USA sowie Thailand verzeichnen zahlreiche deutsche Häftlinge.

Die meisten Straffälligen wurden aufgrund von Drogendelikten verhaftet. Besonders in den asiatischen Destinationen werden diese Rechtsbrüche mit aller Härte verfolgt. So mancher Urlauber begeht jedoch auch eine Misstat, ohne sich dessen bewusst zu sein, da sie in Deutschland nicht geahndet wird. Beispiele hierfür sind das Nacktbaden und Beleidigen des Königshauses in Thailand, der unbewusste Schmuggel von Antiquitäten aus der Türkei oder der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften in den USA. Reisende sollten sich daher vor ihrem Auslandsaufenthalt über die Gesetzeslage im Gastgeberland informieren.

Die Haftbedingungen in den meisten ausländischen Gefängnissen sind hart und mit den deutschen nicht zu vergleichen. Wer sich eines Vergehens schuldig macht und hinter „schwedische Gardinen“ wandert, hat nach dem Wiener Abkommen das Recht, eine deutsche Vertretung, wie Konsulat oder Botschaft, einzuschalten. Diese sucht für den Delinquenten einen Rechtsbeistand. Die Vorbereitung und Durchführung des Prozesses ist jedoch Sache des Anwalts, die Kosten hierfür müssen vom Beschuldigten selber getragen werden.