Die Deutsche Bahn reagiert auf die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bietet ihren Kunden umfangreiche Möglichkeiten, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. Die Kulanzregelungen gelten in den kommenden Wochen, deshalb ist es nicht erforderlich, sich unverzüglich zu melden. Erstattungen können auch noch nach dem gebuchten Reisetag eingereicht werden.

Alle diesbezüglichen Informationen sind auf der Website www.bahn.de/corona aufgeführt.

Die Regelungen im Detail

Für alle bis zum 13. März erworbenen Fahrkarten mit Reisedaten zwischen 13. März und 30. April 2020 gelten folgende Regelungen:

Flexible Nutzung innerdeutscher Tickets: Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können ihre bis zum 13. März erworbenen Tickets noch bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben. Die Cityfunktion ist hiervon nicht erfasst, ÖPNV-Fahrscheine müssen ggf. neu erworben werden.

Umwandlung in Reisegutscheine: Bis zum 13. März erworbene Tickets für Reisen bis 30. April können kostenfrei in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Dies gilt auch für Sparpreise und Super Sparpreise. Anträge zur Umwandlung in einen Reisegutschein können auch noch nach dem gebuchten Reisetag abgeschickt werden.

Stornierung bei Flexpreistickets: Unabhängig von den nun geltenden Sonderkulanzen haben Reisende mit Flextickets grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrkarte bis vor dem Reisetag kostenfrei erstatten zu lassen. Hierfür können die üblichen Stornierungswege genutzt werden.

Da die Anfragen über alle Servicekanäle stark angestiegen sind, lassen sich längere Bearbeitungszeiten leider nicht vermeiden. (DB)