Lufthansa ändert zum 8. Juni 2020 ihre Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) und macht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbindlich. Artikel „11.7 Maskenpflicht“ beinhaltet folgende Punkte:

„Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sog. Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.“

Diese Änderung gilt zunächst für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline. Sämtliche weitere Airlines der Lufthansa Group prüfen zurzeit, ebenfalls ihre ABB entsprechend anzupassen. (LH)