Flashmob-Party-Initiator soll 20.000 Euro für Spontanparty am Strand zahlen

Die Feier ist vorbei, doch wer zahlt die Zeche? Nach der ungeplanten Riesenparty am Strand von Sylt, zu der ein arbeitsloser Metallbauer im Internet aufrief, erwarten den Initiator nun Rechnungen im mittleren fünfstelligen Bereich. Rund 5000 Menschen waren Mitte Juni dem Netzaufruf des 26-jährigen Christoph Stüber gefolgt und hatten sich zu einer sogenannten Flashmob-Party am Strand von Westerland versammelt. Ihr Benehmen hatten einige Teilnehmer dabei offenbar zu Hause gelassen. Es wurde exzessiv Alkohol getrunken, randaliert und geprügelt. Rund 20.000 Euro kosteten den Sylt Tourismus-Service die Ausschweifungen der meist jugendlichen Besucher. Diesen Betrag will sich der Verein nun von Stüber zurückholen.

Stüber selbst bestreitet der Organisator der Party gewesen und damit verantwortlich für die Auswirkungen seiner Party zu sein. Er, der in dem Portal „MeinVZ“ die Gruppe „Alle Mann nach Westerland, wir machen eine fette Beachparty“ gegründet hatte, sieht sich als Teilnehmer, im höchsten Fall als Initiator der Veranstaltung. Bezahlen will er die Rechnung nicht und hat sie an seinen Anwalt weitergeleitet. Wie es scheint wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen und damit die Taschen des Steuerzahlers weiter belasten, denn neben der Forderung des Tourismus-Service, steht auch noch eine fast ebenso hohe Rechnung der Gemeinde Sylt aus.

Begriffswendungen, wie „Verantwortung übernehmen“ oder „sich der Tragweite des eigenen Handels bewusst sein“, sind Stüber offenbar fremd. Dabei sollte man im Alter von 26 Jahren durchaus moralisch imstande sein, für sein Handeln einzustehen. Der Wortlaut im Aufruf des Metallbauers macht ganz klar deutlich, dass es ihm um ein größeres Event ging. Zudem ließ sich Stüber auf der Party kräftig als Held feiern und heizte die Menge gar noch mit einem Megafon an.

Einladen, oder, wenn gewollt, auch aufrufen zu einer Party kann jeder. Dann aber bitte in den eigenen vier Wänden und nicht im öffentlichen Raum. Dort müssen solche Veranstaltungen oben drein angemeldet werden. Die Kosten für Stübers „Jux“ trägt, wenn er nicht zahlt, die Allgemeinheit und die dürfte, falls der 26-Jährige nicht zur Verantwortung gezogen wird, noch öfter mit solchen Ausgaben konfrontiert werden.