Das Oktoberfest 2007 neigt sich dem Ende zu. Auch wenn es meist friedlich zugeht auf der Wiesn – bei sechs Millionen Besuchern und sechs Millionen Litern Bier ereignen sich schon mal erstaunliche Malheure. Ob nun eine durchs Zelt geworfene Schweinshaxe oder eine Karotte jemanden verwundet oder der Nachbar beim Schunkeln auf der Bank verletzt wird: oftmals landen die Streithähne vor dem Kadi. Das Amtsgericht München freut sich nicht nur über das gute Geschäft, sondern auch über die kuriosen Sachverhalte, die es zu klären gilt.

Erst in diesem Jahr wurde hier eine Frau zu 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie beim Singen und Tanzen auf einer Bank die Balance verlor und einem anderen Besucher in den Rücken stürzte – der hatte gerade zum Trinken angesetzt und sich am Maßkrug beinahe einen Zahn ausgeschlagen. Eine Dame klagte gegen ihren Vermieter, der den finanziellen Aufwand für einen Bier- und Hendl-Gutschein für den Hauswart im Wert von 15,10 Euro in den Nebenkosten verrechnet hatte. Das Gericht gab dem Vermieter Recht: geldwerte Leistungen an den Hausmeister sind akzeptabel und in München ist es einfach gängig, seine Arbeitnehmer mit Wiesn-Gutscheinen auszustatten.

Fast zum Tagesprogramm zählen Taschendiebstähle oder Schlägereien mit Bierkrügen. Alle Jahre wieder werden Männer dabei ertappt, wie sie weiblichen Gästen unter den Rock fotografieren oder filmen. Und so mancher Wiesn-Besucher beißt: in diesem Jahr verbiss sich ein beschwipster Gast dermaßen heftig in den Finger eines Polizisten, dass erst der Einsatz von Pfefferspray ihn zum Aufgeben bewegen konnte. Ein Gast verlor einen Finger, als er einem Anderen einen Zahn heraushaute – und verklagte die Klinik erfolgreich auf 15.000 Euro Schmerzensgeld.