Die Bahn kommt- oder auch nicht: Wer auf den Zug als Transportmittel angewiesen ist und aufgrund seines Berufes tagtäglich zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz pendelt, der hat sich mit Sicherheit schon so manches Mal über die verspäteten Abfahrtszeiten der Bahn geärgert. Störend sind dabei nicht nur die verschenkte Wartezeit oder die Diskussion mit dem Chef, sondern auch die unklaren Gegebenheiten zum Thema Kostenrückzahlung. Bis vor kurzem schloss die Bahn die Erstattung von Bargeld nämlich aus und speiste ihre Kunden mit Gutscheinen ab. Damit soll nun aber Schluss sein, denn ab dem 29.Juli 2009 tritt das neue Fahrgastrecht in Kraft, welches zumindest die prozentuale Rückerstattung von Bargeld garantiert. Bei einer Verspätung von 60 Minuten stehen die Reisenden vor der Wahl: Entweder geben sie ihr Ticket, ohne finanzielle Abstriche, zurück oder treten die Reise zum nächsten Zeitpunkt an und können dabei auch auf eine andere Streckenführung umsteigen.
Innerhalb einer Verspätungszeit von 60 bis 119 Minuten erhalten die Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab der 120 Minute bereits 50 Prozent.

Wenn sich 20 Minuten Verspätung am Zielort abzeichnen, dürfen die Fahrgäste ihre Reise auch in höherwertigen Zügen fortsetzen. So haben IC- Gäste beispielsweise die Möglichkeit auf den ICE umzusteigen ohne einen Aufpreis zu zahlen. Ausgenommen sind hier allerdings ICE-Sprinter oder City-Night-Line-Verbindungen. Insgesamt, beinhalten auch die neuen Regelungen jede Menge Ausnahmen und Sondersituationen: So werden auch Taxifahrten erst nach einer mehr als sechzigminütigen Bahnverspätung erstattet(und auch nur bis zur Höhe von 80 Euro). Ebenfalls aufs Taxi umsteigen dürfen die Fahrgäste, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und auch mit anderen Verkehrsmitteln das Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreicht werden kann. Das entsprechende Formular findet man bei jedem Schaffner und die Verspätung sollte von diesem auch bestätigt werden.

Allerdings sind alle Kostenerstattungen daran gebunden, das die Verspätung wirklich von der Bahn verursacht wurde und nicht durch äußere Einflüsse wie Verzögerungen durch Suizid-Versuche, Menschen auf den Gleisen, Witterungseinflüsse oder rechtzeitig angekündigte Verspätungen durch Baustellen entstanden ist. Hier drängt sich dem Kunden dann doch wieder die Frage auf: Macht das neue Fahrgastrecht wirklich Sinn? Denn wer soll überprüfen, ob die Gründe die von der Bahn für die Verspätungen angegeben werden wirklich der Wahrheit entsprechen oder nur vorgeschoben werden, um die Kostenerstattung zu umgehen. In diesem Fall scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen…