Rasante Abfahrten und schneeweiße Pisten: Die Wintersportsaison läuft so langsam auf Hochtouren und die schönsten Skigebiete des Globus ziehen wieder Millionen Touristen an die Bergspitzen. Zu den traditionsreichsten Wintersportländern gehört Österreich: in dem deutschen Nachbarland liegen einige der schönsten Pisten Europas, doch die Alpen setzen auch ein gewisses fahrerisches Können voraus, um Kollisionen zu umgehen. Dies funktioniert aber leider nicht immer, denn oftmals spielt auch der Zufall bei der Entstehung eines Unfalls eine gewichtige Rolle. Weitaus entscheidender, als die Gründe für die Entstehung des Unfalls, ist das Folgeverhalten: derzeit begehen gravierende zwanzig Prozent der Skifahrer nach einer Kollision Fahrerflucht. Um das Bewusstsein für ein angemesseneres Verhalten an einem Unfallort zu gewährleisten, erhöht die österreichische Regierung nun den Druck auf die Pistenrowdys: so droht Skifahrern bei Fahrerflucht nun ein Strafverfahren. Grundsätzlich gilt es, bei jeder Kollision die zehnte Regel des internationalen Skiverbandes zu beachten: diese besagt, dass sowohl Zeugen als auch Unfallbeteiligte nach dem Zusammenstoß alle Daten miteinander austauschen müssen. Ebenso ist es vorgeschrieben, den Vorfall bei der Polizei zu melden, damit die Schuldfrage ermittelt werden kann. Da diese Dokumente entscheidend für das folgende Verfahren sind, entscheidet der Richter erst nach deren Auswertung, ob die Gerichtsverhandlung vorläufig eingestellt wird oder es zu einem Strafverfahren kommt.