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	<title>fahrschultourismus Archive - Reisen-Experten</title>
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	<description>Der etwas andere Reiseführer</description>
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		<title>Fahrschultourismus ist legal</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 14:48:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[fahrschultourismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den anderen EU-Staaten erworbene Führerscheine sind auch dann legal, wenn der Besitzer in dem Land nur einen Scheinwohnsitz hatte, beschied das OVG in Koblenz. Damit ist der populäre Fahrschultourismus in die östlichen Nachbarländer weiterhin attraktiv.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im EU-Ausland erworbene Führerscheine müssen in Deutschland anerkannt werden, zu diesem Schluss gelangte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz kürzlich bei einem Urteil (10 A 10851/08.OVG). Dies gelte auch, wenn der Inhaber im jeweiligen Land nur einen Scheinwohnsitz habe. Damit ist der populäre Fahrschultourismus in die östlichen Nachbarländer weiterhin attraktiv.<span id="more-16955"></span></p>
<p>Das Urteil bildet den Abschluss eines Prozesses, den ein Mann angestrebte hatte, der nach zweimaligem Führerscheinentzug wegen Trunkenheit in Deutschland eine neue Fahrlizenz in Polen erworben hatte. Hierzu hatte er sich an eine Agentur in Berlin gewandt, die einen Stettiner Wohnsitz in den Führerschein eintragen ließ. Die deutsche Straßenverkehrsbehörde entzog dem Kläger zunächst die Lizenz, nach dem Rechtspruch der Koblenzer Richter erhält der Mann seinen Führerschein nun jedoch zurück.</p>
<p>Das OVG beruft sich in seiner Urteilsbegründung auf die neue Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, die die gegenseitige Annerkennung der in den EU-Staaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Einschränkung vorsieht.</p>
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		<title>Fahrschultourismus in Deutschland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Oct 2008 09:37:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Zum Schmunzeln]]></category>
		<category><![CDATA[fahrschule]]></category>
		<category><![CDATA[fahrschultourismus]]></category>
		<category><![CDATA[führerschein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland geht der Trend zum Führerschein-Tourismus: manche Fahrschüler melden ihren Wohnsitz extra auf dem Dorf an, um fernab des hektischen Großstadtverkehrs in Ruhe ihre Fahrstunden zu absolvieren.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ländliche Muße statt Großstadthektik: in deutschen Landen scheint sich ein neuer Trend zum Führerschein-Tourismus zu entwickeln. Manche Fahrschüler ziehen offenbar extra in die Provinz oder melden dort zumindest einen Wohnsitz an, um in Ruhe – und ohne zu viel störenden Straßenverkehr &#8211; ihre Fahrstunden zu absolvieren.</p>
<p>Und das ist auch rechtens: nachdem ein Mann in ein kleines Dörfchen umzog, um dem geschäftigen Stadtverkehr Hamburgs für seine Führerscheinprüfung zu entgehen, wollten die Hamburger Behörden seine Fahrerlaubnis nicht anerkennen. Zuerst sollte der Fahrneuling eine praktische Prüfung in der Großstadt bestehen.<span id="more-16835"></span> Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Hamburg legten jedoch Widerspruch ein – schließlich sei die provinzielle Einöde noch kein Beweis für eine mangelnde Befähigung zur Fahrzeugführung.</p>
<p>Der Führerschein kann dem Mann also nicht „auf Verdacht“, sondern nur bei einem selbst verschuldeten Unfall entzogen werden. Denn bekanntlich müssen auch regulär in einem Dorf lebende Autofahrer an der Stadtgrenze nicht erst ihre Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen.</p>
<p>Worin nun aber genau der Vorteil der ländlichen Ferienfahrschule besteht, bleibt verborgen – denn wenn die Fahrschultouristen nach bestandener Prüfung wieder gen Großstadt ziehen, müssen sie sich ja doch mit Rushhour, Stau und sechsspurigen Straßen herumärgern. Und das auch noch ungeübt.</p>
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