Zollabfertigung in Israel.

Auf den israelischen Flughäfen und beim Grenzübergang Rafiach gibt es zwei Ausgänge beim Zoll. Reisende, die keine Waren zu verzollen haben, können bei der Ankunft den grünen Ausgang benutzen. Personen, die Waren mitbringen, müssen diese beim roten Ausgang deklarieren, auch wenn sie zollfrei sind.

Der grüne Ausgang
Folgende Waren müssen nicht deklariert werden:
Persönliche Bekleidung: Schuhe und Toilettenartikel, wie sie normalerweise im Handgepäck mitgenommen werden. Alkoholische Getränke: Spirituosen bis zu einem Liter und Wein bis zu zwei Liter pro Person (Mindestalter 17 Jahre). Alkohol enthaltende Parfums bis ¼ l pro Person. Tabakwaren: bis zu 250 g oder 250 Zigaretten pro Person (Mindestalter 17 Jahre). Geschenke: verschiedene Artikel, vorausgesetzt, dass die keinen Alkohol enthalten außer Parfums, Tabak oder ein Fernsehgerät.

Der Gesamtwert darf USD 200,- nicht überschreiten, wie vom Zoll an der Grenze der Einfuhr festgelegt und entsprechend der Preislisten des Zolls und nach Zufügung der nicht kumulativen Fracht- und Versicherungskosten und der Hafengebühren in Israel (nicht kumulativ, auch wenn dies von Personen gebracht wird, die zusammen reisen).
Ein Geschenk mit höherem Wert wird mit vollem Satz besteuert. Nahrungsmittel verschiedener Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3 kg sind in dieser Kategorie eingeschlossen, vorausgesetzt, dass jeder Artikel nicht mehr als 1 kg wiegt. Diese Zollbefreiung bezieht sich auf Einzelreisende einschliesslich Minderjährige, wie auch auf Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind und mit ihren Familien ankommen.

Der rote Ausgang
Folgende Artikel müssen deklariert werden und erfordern eine Hinterlegung für Zoll und Steuern, die bei der Abreise, wenn dieser Artikel wieder ausgeführt wird, zurückerstattet wird. Videogeräte (CAM-Recorder, VCR), Computer, tragbare Werkzeuge, Taucherausrüstung etc.

Ein Besucher kann ein Kraftfahrzeug für seinen persönlichen Gebrauch einführen oder eines in Israel steuerfrei erwerben, vorausgesetzt, dass er es beim Verlassen des Landes wieder ausführt und nicht später als ein Jahr von dem Tag an, an dem es von der Zollbehörde freigegeben oder käuflich erworben wurde. Um diese Bewilligung zu erhalten, muss ein ausländischer Führerschein, eine für Israel gültige Versicherungspolice oder eine grüne Versicherungskarte (green card) vorgelegt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zollabteilung (Department of Customs), 32 Agron Str., 91002 Jerusalem, Tel: 02-6703333, Fax: 02-6258602.